Horn-Bad Meinberg (plattdeutsch: Häoern-Möomag) ist eine deutsche Stadt in Lippe im Nordosten von Nordrhein-Westfalen am Rande des Teutoburger Waldes, die insbesondere durch die Natursehenswürdigkeit Externsteine bekannt ist
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
17.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32805
Vorwahl
05234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
2. Bürgeramt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
3. Ordnungsamt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Horn-Bad Meinberg betreffen den Bebauungsplan für das Fachmarktzentrum Horn. Aufgrund von Änderungen in den Marktgrößen muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden, obwohl die Außenabmessungen der Gebäude unverändert bleiben. Ein Normenkontrollantrag und ein Eilverfahren hatten zuvor zu einem Baustopp geführt, aber nach Heilung der gerügten Mängel und einer gerichtlichen Entscheidung im Mai 2024 durften die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am neuen Aldi-Markt sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.